Erklärung zur Barrierefreiheit
Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit
Die Touristikgemeinschaft Odenwald e.V. (TGO) ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website www.tg-odenwald.de.
Das Internetangebot der TGO zielt auf eine bestmögliche Informationsvielfalt und Informationstiefe für alle am Tourismus im Odenwald interessierten Personen ab. Dies gilt auch für Personen mit Einschränkungen. Ziel ist die Website in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (möglichst) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Die TGO ist bestrebt, das barrierearme Angebot stetig zu erweitern und zu verbessern
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
Die Ergänzung von Texten in Leichter Sprache ist vorgesehen.
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Kommunen, Vereinen, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
2. In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
3. Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
4. Bilder aus der gemeinsamen Datenbank „Venus Knowledge Graph“ haben nicht immer einen Alternativ-Text
Begründung: Die Webseiten der TGO haben als zentrales Element die gemeinsame Datenbank mit Bergstraße-Odenwald, den Venus Knowledge Graph, im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe und Kommunen können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die TGO-Website ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierefrei. Die TGO hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.
5. Externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit
Begründung: Die Webseiten der TGO haben als zentrales Element die gemeinsame Datenbank mit Bergstraße-Odenwald, den Venus Knowledge Graph, im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe und Kommunen können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche dann über die TGO-Website ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die TGO hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Rückmeldung und Kontaktangabe
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns.
Touristikgemeinschaft Odenwald e.V.
Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Telefon: +49 6261 841390
E-Mail: info@tg-odenwald.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Touristikgemeinschaft Odenwald e.V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Kontaktangaben in dieser Erklärung.
Falls die Touristikgemeinschaft Odenwald e.V. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte / den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 2793360
Email: poststelle@bfbmb.bwl.de